Ihr Rechtsanspruch auf einen Platz in der Kita in Solingen

Solingen ist einer der kreisfreien Städte mit zahlreichen fehlenden Kitaplätzen in Nordrhein-Westfalen. Im Bereich der Kinder unter drei Jahren fehlen hier 894 Betreuungsplätze. Bei den Kindern über drei Jahren sind es weitere 278 fehlende Plätze.* 

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Die aktuelle Situation in Solingen: ca. 1.200 fehlende Kitaplätze (Stand: November 2023)*

Dennoch bestehen gute Chancen auf einen Kitaplatz durch eine Kitaplatz-Klage.

Im Bereich der kreisfreien Stadt Solingen sind derzeit etwa 40,0 % aller Kinder unter drei Jahren ohne einen Kitaplatz. Bei den Kindern über drei Jahren sind es noch 6,2 %.* Die Bezirke Gräfrath, Wald, Solingen-Mitte, Burg/Höhscheid und Ohligs/Aufderhöhe/Merscheid sind vom Kitaplatzmangel betroffen.

Viele Eltern, die ihren Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz in Solingen noch nicht durchgesetzt haben, machen sich Sorgen, dass Ihre Kinder wegen eines fehlenden Betreuungsplatzes nur unzureichend in Kontakt mit Gleichaltrigen kommen und befürchten daher Nachteile für die Entwicklung des Sozialverhaltens ihrer Kinder. Zudem sind sie häufig verzweifelt, da die Unsicherheiten bei der Betreuungssituation eine berufliche Planung unmöglich machen. Setzen Sie den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz für Ihr Kind durch und lassen Sie somit Ihre Sorgen zukünftig hinter sich.

Anspruch auf einen Kitaplatz

Anspruch auf einen Kitaplatz

Seit dem 01.08.2013 besteht für ein- bis dreijährige Kinder der gesetzliche Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz. Seitdem hat jedes Kind nach § 24 Abs. 2 SGB VIII (Sozialgesetzbuch – Achtes Buch) einen Rechtsanspruch auf eine frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Somit können Eltern diesen Rechtsanspruch gerichtlich geltend machen und einen Kitaplatz einklagen.

Anspruch auf einen Kindergartenplatz

Anspruch auf einen Kindergartenplatz

Im allgemeinen Sprachgebrauch spricht man bei der Betreuungs-einrichtung von Kindern zwischen drei und sechs Jahren von einem Kindergarten. Das Recht auf einen Kindergartenplatz ab dem 3. vollendeten Lebensjahr besteht in Deutschland bereits seit 1996. Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, haben nach § 24 Abs. 3 SGB VIII einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz, der von den Eltern eingeklagt werden kann.

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Als Rechtsanwalt begleite ich Sie gerne in allen Phasen, angefangen bei einer gründlichen juristischen Beratung zum eigenen Vorgehen, über die Vertretung gegenüber der Gemeinde und den Behörden, bis zum außergerichtlichen Verfahren und die Vertretung vor Gericht.

Kindergartenplatz einklagen – der Ablauf des Verfahrens

Nutzen sie Ihren Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz oder Kindergartenplatz und klagen Sie ihn ein.

Nicht nur in Großstädten herrscht eine angespannte Lage bei der Suche nach einem Kitaplatz, trotzdem haben Eltern einen Rechtsanspruch darauf. Da die Ämter oft überlastet sind, können verwaltungsrechtliche Fehler seitens der Eltern dazu führen, dass die Suche nach einem Platz erfolglos bleibt. Daher ist es wichtig, im Vorfeld der Suche einen genauen Überblick über den eigenen Rechtsanspruch zu haben und rechtssicher vorzugehen. Wer falsch vorgeht, riskiert den Rechtsweg zu verbauen, da Unwissenheit Schaden verursachen kann.

Die Chancen auf eine erfolgreiche Klage liegen durchschnittlich sehr hoch. Es lohnt sich also, anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

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Eigenständig nach einem Platz in der Kita suchen

Wenn Sie einen Kitaplatz suchen, ist es wichtig, selbst mit der Suche danach zu starten und Ihre Bemühungen schriftlich zu dokumentieren. Obwohl Sie nicht jede Tageseinrichtung kontaktieren müssen, sollten Sie – im Hinblick auf eine spätere Schadensersatzklage – nachweisen können, dass Sie sich aktiv um einen Platz bemüht haben.

 

Einschalten des Jugendamts

Wenn Sie mit Ihrer eigenen Suche erfolglos bleiben, müssen Sie sich im nächsten Schritt an das Jugendamt des Kreises wenden.

Für die Erfüllung des Rechtsanspruchs ist grundsätzlich der Kreis zuständig, während die kreisfreien Städte und Gemeinden regelmäßig Träger eigener Betreuungseinrichtungen sind. Es ist daher erforderlich, an den Landkreis vor Klageerhebung eine Anfrage auf Nachweis eines Betreuungsplatzes zu stellen.

Es reicht hierzu eine E-Mail an die E-Mail-Adresse: post@solingen.de wie folgt:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

wir benötigen dringend Hilfe bei der Suche nach einem Betreuungsplatz für unsere Tochter/unseren Sohn (Name einfügen), geb. (Datum einfügen), wohnhaft (Anschrift einfügen) zum (gewünschten Betreuungsbeginn einfügen). Trotz wiederholter Anfragen haben wir bisher nur Absagen erhalten.
Mit freundlichen Grüßen“

Kitaplatz über Anwalt für Kindergartenrecht einklagen

In der Regel erhalten Sie daraufhin innerhalb weniger Tage vom Jugendamt ein Schreiben oder eine Nachricht, dass an Ihnen keinen Platz zur Verfügung stellen könne, aber eine Beratung zur Betreuungsplatzsuche anbiete. Im Anschluss kann ich Ihren Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz über eine Klage durchzusetzen. Einen förmlichen Bescheid benötigen Sie nicht. Mit einem beantragten Eilverfahren entscheidet das Gericht innerhalb von 4 – 6 Wochen und unmittelbar im Anschluss muss Ihnen ein Kitaplatz von der zuständigen Behörde zugeteilt werden. Manchmal erhalten Eltern sogar bereits während des laufenden Verfahrens ein Kitaplatz-Angebot.

Schadensersatz geltend machen

Im Einzelfall kann es vorkommen, dass trotz einer Klage auf einen Betreuungsplatz zum gewünschten Betreuungsbeginn nicht rechtzeitig ein Betreuungsplatz bereitgestellt werden kann. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit Schadensersatz beispielsweise in Form von Verdienstausfall geltend zu machen, wenn Sie aus diesem Grund Ihre Elternzeit unentgeltlich verlängern mussten oder eine geplante Arbeitsstelle nicht antreten konnten. Auch die Kostenerstattung für eine privat beschaffte Betreuung ist möglich. 

Unbedingte Voraussetzung für die Durchsetzung des Anspruchs auf Schadensersatz ist die vorherige Klage auf einen Betreuungsplatz. Wer keinen Betreuungsplatz einklagt, verwirkt so auch seinen Anspruch auf Schadensersatz. Der Schadensersatz wird in einem separaten Verfahren geltend gemacht. 

Warum einen Anwalt für Kindergartenrecht einschalten?

Durch meinen Standort in Berlin bin ich auf das Kita- und Kindergartenrecht in Berlin und Brandenburg spezialisiert und vertrete Sie gerne in allen Städten und Gemeinden dieser Bundesländer. Dank zahlreicher erfolgreicher Verfahren habe ich eine umfassende Expertise in dem Fachgebiet aufgebaut und helfe Ihnen schnell und kompetent bei der Suche nach einem Kitaplatz.

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Das sagen meine Kunden über mich

Ausgezeichneter Service und absolut lösungsorientiert – Herr Grosche ist kompetent, schnell, zuverlässig und bietet hervorragende Beratung über die Lösungsoptionen. Er hat uns geholfen, den Kitaplatz im Eilverfahren einzuklagen und wir sind überglücklich, dass unsere Tochter nun endlich in die Kita gehen darf. Eine 100%ige Weiterempfehlung!

Anonym, April 2023

Es kam immer direkt eine Rückmeldung zu dem aktuellen Stand der Sachlage. Jede Frage wurde ernst genommen und zeitnah beantwortet. Wir hatten Erfolg. 🙂

Anonym, August 2022

Herr Daniel Grosche hat mit Erfolg schnell und kompetent meinen Fall bearbeitet. Ich bin sehr zufrieden und kann ihn nur weiter empfehlen.

Anonym, November 2021

Häufige Fragen zum Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz

In jeder Kita-Rechtsstreitigkeit gibt es unterschiedliche Faktoren zu berücksichtigen. Ich biete verschiedene Leistungen an, darunter eine gründliche juristische Beratung zum eigenen Vorgehen, die Vertretung gegenüber der Jugendämtern und den Behörden, außergerichtliche Verfahren und die Vertretung vor Gericht. Ich erläutere Ihnen alle Optionen und stellen die Vor- und Nachteile sowie die jeweiligen Kosten gegenüber. Nutzen Sie mein Angebot für die kostenfreie Erstberatung um sich einen Überblick zu verschaffen, damit Sie anschließend eine fundierte Entscheidung treffen können. Neben der Geltendmachung des Betreuungsanspruchs biete ich auch die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen an, falls eine Betreuung einmal nicht rechtzeitig bereitgestellt wird. 

Obwohl die Begriffe Kindergarten und Kita beide eine Form der Kinderbetreuung bezeichnen, unterscheiden sie sich in Bezug auf das Alter der Kinder. Während Kitas in der Regel von Kindern
zwischen 1 und 3 Jahren besucht werden, sind Kindergärten für Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr bis zur Einschulung vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf Betreuung besteht bei allen Kindertageseinrichtungen gleichermaßen.

Sicherlich, ein Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung besteht immer und kann nicht durch Umstände wie Beruf oder andere Faktoren entfallen. Die juristische Erklärung dafür ist recht einfach: Der
Rechtsanspruch gilt nicht den Eltern, sondern dem Kind selbst. Obwohl Sie als Eltern den Rechtsanspruch für Ihr Kind ausüben, spielt Ihre berufliche Situation keine Rolle. Es ist daher irrelevant, ob Vater oder Mutter in Elternzeit sind oder Arbeit suchen.

Es gibt mehrere Gründe, warum es sinnvoll sein kann, einen Anwalt bei der Suche nach einem Kitaplatz in Nordrhein-Westfalen zu Rate zu ziehen. Häufig machen Laien verwaltungsrechtliche Fehler, die von Behörden genutzt werden können, um den Prozess zu verkomplizieren oder zu verzögern. Wenn Sie juristisch sauber vorgehen, haben Sie gegenüber anderen Eltern, die das nicht tun, einen Vorteil. Außerdem lohnt sich in vielen Fällen eine Klage, dies wird im Einzelfall genau von mir geprüft. Zudem können Sie finanzielle Ansprüche geltend machen, wenn Sie gezwungen waren, eine alternative Betreuungsmöglichkeit zu finden. Als Anwalt unterstütze ich Sie gerne in allen Phasen des Verfahrens und sorge dafür, dass Ihre rechtlichen Ansprüche durchgesetzt werden. 

Obwohl die berufliche Situation keinen Einfluss auf den grundsätzlichen Rechtsanspruch hat, kann sie die gewährte Betreuungszeit beeinflussen. Anders als in anderen Bundesländern gibt es in Nordrhein-Westfalen keine rechtliche Normierung des Betreuungsumfangs. Der Umfang des Mindestanspruch auf Betreuung wurde daher durch die Verwaltungsgerichte ausgestaltet. Das Verwaltungsgericht Köln z.B. geht hierbei von einem Mindestanspruch in Höhe von sechs Stunden täglich im Bereich der Kinder im Alter von über drei Jahren aus. Im Einzelfall kann auch ein weitergehender Betreuungsumfang geltend gemacht werden. Bei den Kindern im Alter von unter drei Jahren richtet sich der Umfang des Betreuungsanspruchs nach dem tatsächlichen Bedarf der Eltern, wobei hierbei insbesondere der Umfang der Berufstätigkeit eine maßgebliche Rolle spielt. Manchmal ist auch die gewährte Betreuungszeit ein Streitpunkt. Der Kernrechtsanspruch allein reicht nicht aus, um den Bedarf zu decken, wenn beide Elternteile voll berufstätig sind. Ich helfe Ihnen gerne bei der Beratung Ihrer Handlungsmöglichkeiten in diesem Bereich.

*Quelle: Bock-Famulla, K., Girndt, A., Berg, E., Vetter, T., & Kriechel, B. (2023). Fachkräfte-Radar für KiTa und Grundschule 2023. Bertelsmann Stiftung (Hrsg.). Gütersloh