Ihr Rechtsanspruch auf einen Platz in der Kita in Dahme-Spreewald

Dahme-Spreewald ist einer der Landkreise mit einer hohen Quote an fehlenden Kitaplätzen in Brandenburg. Im Bereich der Kinder unter drei Jahren fehlen hier 376 Betreuungsplätze. Bei den Kindern über drei Jahren sind es weitere 212 fehlende Plätze.* 

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Die aktuelle Situation in Dahme-Spreewald: ca 600 fehlende Kitaplätze (Stand: November 2023)*

Dennoch bestehen gute Chancen auf einen Kitaplatz durch eine Kitaplatz-Klage.

Im Bereich des Landkreises Dahme-Spreewald sind derzeit etwa 12,6 % aller Kinder unter drei Jahren ohne einen Kitaplatz. Bei den Kindern über drei Jahren sind es noch 4,1 %.* Dies betrifft schwerpunktmäßig die Gemeinde Schönefeld. Auch die Städte wie Königs Wusterhausen, Lübben (Spreewald), Luckau, Mittenwalde und Wildau in gleichem Maße wie die Gemeinden Bestensee, Eichwalde, Heideblick, Heidesee, Märkische Heide, Schulzendorf und Zeuthen, sowie Lieberrose/Oberspreewald, Schenkenländchen und Unterspreewald, mit den jeweils angeschlossenen amtsangehörigen Gemeinden sind von dem Kitaplatzmangel betroffen. 

Viele Eltern, die ihren Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz in Dahme-Spreewald noch nicht durchgesetzt haben, machen sich Sorgen, dass Ihre Kinder wegen eines fehlenden Betreuungsplatzes nur unzureichend in Kontakt mit Gleichaltrigen kommen und befürchten daher Nachteile für die Entwicklung des Sozialverhaltens ihrer Kinder. Zudem sind sie häufig verzweifelt, da die Unsicherheiten bei der Betreuungssituation eine berufliche Planung unmöglich machen. Setzen Sie den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz für Ihr Kind durch und lassen Sie somit Ihre Sorgen zukünftig hinter sich.

Anspruch auf einen Kitaplatz

Anspruch auf einen Kitaplatz

Seit dem 01.08.2013 besteht für ein- bis dreijährige Kinder der gesetzliche Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz. Seitdem hat jedes Kind nach § 24 Abs. 2 SGB VIII (Sozialgesetzbuch – Achtes Buch) einen Rechtsanspruch auf eine frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Somit können Eltern diesen Rechtsanspruch gerichtlich geltend machen und einen Kitaplatz einklagen.

Anspruch auf einen Kindergartenplatz

Anspruch auf einen Kindergartenplatz

Im allgemeinen Sprachgebrauch spricht man bei der Betreuungs-einrichtung von Kindern zwischen drei und sechs Jahren von einem Kindergarten. Das Recht auf einen Kindergartenplatz ab dem 3. vollendeten Lebensjahr besteht in Deutschland bereits seit 1996. Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, haben nach § 24 Abs. 3 SGB VIII einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz, der von den Eltern eingeklagt werden kann.

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Als Rechtsanwalt begleite ich Sie gerne in allen Phasen, angefangen bei einer gründlichen juristischen Beratung zum eigenen Vorgehen, über die Vertretung gegenüber der Gemeinde und den Behörden, bis zum außergerichtlichen Verfahren und die Vertretung vor Gericht.

Kindergartenplatz einklagen – der Ablauf des Verfahrens

Nutzen sie Ihren Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz oder Kindergartenplatz und klagen Sie ihn ein.

Nicht nur in Großstädten herrscht eine angespannte Lage bei der Suche nach einem Kitaplatz, trotzdem haben Eltern einen Rechtsanspruch darauf. Da die Ämter oft überlastet sind, können verwaltungsrechtliche Fehler seitens der Eltern dazu führen, dass die Suche nach einem Platz erfolglos bleibt. Daher ist es wichtig, im Vorfeld der Suche einen genauen Überblick über den eigenen Rechtsanspruch zu haben und rechtssicher vorzugehen. Wer falsch vorgeht, riskiert den Rechtsweg zu verbauen, da Unwissenheit Schaden verursachen kann.

Die Chancen auf eine erfolgreiche Klage liegen durchschnittlich sehr hoch. Es lohnt sich also, anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

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Eigenständig nach einem Platz in der Kita suchen

Wenn Sie einen Kitaplatz suchen, ist es wichtig, selbst mit der Suche danach zu starten und Ihre Bemühungen schriftlich zu dokumentieren. Obwohl Sie nicht jede Tageseinrichtung kontaktieren müssen, sollten Sie – im Hinblick auf eine spätere Schadensersatzklage – nachweisen können, dass Sie sich aktiv um einen Platz bemüht haben.

Einschalten des Jugendamts in Gemeinde und Landkreis

Wenn Sie mit Ihrer eigener Suche erfolglos bleiben, müssen Sie sich im nächsten Schritt sowohl an die Jugendämter der Städte, bzw. Gemeinden als auch das Jugendamtes des Landkreises wenden. 

Für die Erfüllung des Rechtsanspruchs ist grundsätzlich der Landkreis zuständig, während die Städte und Gemeinden regelmäßig Träger eigener Betreuungseinrichtungen sind. Die meisten Städte und Gemeinden im Landkreis Dahme-Spreewald, haben jedoch eine Vereinbarung mit dem Landkreis Dahme-Spreewald geschlossen und nehmen die Feststellung des Rechtsanspruch in eigener Verantwortung wahr. Dies ist insbesondere in der Gemeinde Schönefeld der Fall.  Die Gemeinde Schönefeld reagiert trotz vorausgegangener Ablehnungsschreiben bei Kitaplatzklagen in der Regel umgehend und weist Ihnen einen Betreuungsplatz zu. Das Gerichtsverfahren kann dann zumeist schnell wieder eingestellt werden. Die Verfahrenskosten trägt die Gemeinde dennoch. 

Im Regelfall ist es zu empfehlen, den Landkreis im Vorfeld mit in die Kitaplatzssuche einzubinden.

Es reicht hierzu eine E-Mail an die E-Mail-Adresse: jugendamt@dahme-spreewald.de mit folgendem Inhalt versenden:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

wir benötigen dringend Hilfe bei der Suche nach einem Betreuungsplatz für unsere Tochter/unseren Sohn (Name einfügen), geb. (Datum einfügen), wohnhaft (Anschrift einfügen) zum (gewünschten Betreuungsbeginn einfügen). Trotz wiederholter Anfragen haben wir bisher nur Absagen erhalten.

Mit freundlichen Grüßen“


Im Falle der Gemeinde Schönefeld ist dies aufgrund der regelmäßig kurzfristigen Abhilfe der Gemeinde nicht zwingend erforderlich.

 

Kitaplatz über Anwalt für Kindergartenrecht einklagen

In der Regel erhalten Sie daraufhin innerhalb weniger Tage vom Jugendamt des Landkreises ein postalisches Schreiben oder eine Nachricht per E-Mail, dass man Ihnen keinen Platz zur Verfügung stellen könne, aber eine Beratung zur Betreuungsplatzsuche anbiete. Sobald Sie die Ablehnungsschreiben der Jugendämter des Landkreises und Ihrer jeweiligen Stadt/Gemeinde erhalten haben, kann ich Ihren Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz über eine Klage durchzusetzen. Mit einem beantragten Eilverfahren entscheidet das Gericht innerhalb von 4 – 6 Wochen und unmittelbar im Anschluss muss Ihnen ein Kitaplatz von der zuständigen Behörde zugeteilt werden. Manchmal erhalten Eltern sogar bereits während des laufenden Verfahrens ein Kitaplatz-Angebot.

Schadensersatz geltend machen

Im Einzelfall kann es vorkommen, dass trotz einer Klage auf einen Betreuungsplatz zum gewünschten Betreuungsbeginn nicht rechtzeitig ein Betreuungsplatz bereitgestellt werden kann. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit Schadensersatz beispielsweise in Form von Verdienstausfall geltend zu machen, wenn Sie aus diesem Grund Ihre Elternzeit unentgeltlich verlängern mussten oder eine geplante Arbeitsstelle nicht antreten konnten. Auch die Kostenerstattung für eine privat beschaffte Betreuung ist möglich. 

Unbedingte Voraussetzung für die Durchsetzung des Anspruchs auf Schadensersatz ist die vorherige Klage auf einen Betreuungsplatz. Wer keinen Betreuungsplatz einklagt, verwirkt so auch seinen Anspruch auf Schadensersatz. Der Schadensersatz wird in einem separaten Verfahren geltend gemacht. In der Regel reguliert die Versicherung des Landkreises die Schäden außergerichtlich, ohne dass es einer weiteren Klage bedarf, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen und insbesondere die Betreuungsplatzklage rechtzeitig angestrengt wurde. 

Warum einen Anwalt für Kindergartenrecht einschalten?

Durch meinen Standort in Berlin bin ich auf das Kita- und Kindergartenrecht in Berlin und Brandenburg spezialisiert und vertrete Sie gerne in allen Städten und Gemeinden dieser Bundesländer. Dank zahlreicher erfolgreicher Verfahren habe ich eine umfassende Expertise in dem Fachgebiet aufgebaut und helfe Ihnen schnell und kompetent bei der Suche nach einem Kitaplatz.

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Das sagen meine Kunden über mich

Ausgezeichneter Service und absolut lösungsorientiert – Herr Grosche ist kompetent, schnell, zuverlässig und bietet hervorragende Beratung über die Lösungsoptionen. Er hat uns geholfen, den Kitaplatz im Eilverfahren einzuklagen und wir sind überglücklich, dass unsere Tochter nun endlich in die Kita gehen darf. Eine 100%ige Weiterempfehlung!

Anonym, April 2023

Es kam immer direkt eine Rückmeldung zu dem aktuellen Stand der Sachlage. Jede Frage wurde ernst genommen und zeitnah beantwortet. Wir hatten Erfolg. 🙂

Anonym, August 2022

Herr Daniel Grosche hat mit Erfolg schnell und kompetent meinen Fall bearbeitet. Ich bin sehr zufrieden und kann ihn nur weiter empfehlen.

Anonym, November 2021

*Quelle: Bock-Famulla, K., Girndt, A., Berg, E., Vetter, T., & Kriechel, B. (2023). Fachkräfte-Radar für KiTa und Grundschule 2023. Bertelsmann Stiftung (Hrsg.). Gütersloh