Im Bereich des Landkreises Segeberg sind derzeit etwa 29,5 % aller Kinder unter drei Jahren ohne einen Kitaplatz. Bei den Kindern über drei Jahren sind es noch 11,2 %.* Die Städte Bad Bramstedt, Bad Segeberg, Kaltenkirchen, Norderstedt, Wahlstedt und amtsfreien Gemeinden Ellerau und Henstedt-Ulzburg sind in gleichem Maße vom Kitaplatzmangel betroffen wie die Ämter Auenland Südholstein, Bad Bramstedt-Land, Boostedt-Rickling, Bornhöved, Itzstedt, Kisdorf, Leezen und Trave-Land mit den jeweils angeschlossenen amtsangehörigen Gemeinden.
Viele Eltern, die ihren Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz in Segeberg noch nicht durchgesetzt haben, machen sich Sorgen, dass Ihre Kinder wegen eines fehlenden Betreuungsplatzes nur unzureichend in Kontakt mit Gleichaltrigen kommen und befürchten daher Nachteile für die Entwicklung des Sozialverhaltens ihrer Kinder. Zudem sind sie häufig verzweifelt, da die Unsicherheiten bei der Betreuungssituation eine berufliche Planung unmöglich machen. Setzen Sie den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz für Ihr Kind durch und lassen Sie somit Ihre Sorgen zukünftig hinter sich.