Im Bereich des Landkreises Gifhorn sind derzeit etwa 31,9 % aller Kinder unter drei Jahren ohne einen Kitaplatz. Bei den Kindern über drei Jahren sind es noch 8,3 %.* Die Städte Gifhorn und Wittingen sind in gleichem Maße vom Kitaplatzmangel betroffen wie die Einheitsgemeinden und Samtgemeinden Sassenburg, Barwedel, Bokensdorf, Jembke, Osloß, Tappenbeck, Weyhausen, Calberlah, Isenbüttel, Ribbesbüttel, Wasbüttel, Bergfeld, Brome, Ehra-Lessien, Parsau, Rühren, Tiddische, Tülau, Dedelstorf, Hankensbüttel, Obernholz, Sprakesehl, Steinhorst, Hillerse, Leiferde, Meinersen, Müden (Aller), Adenbüttel, Didderse, Meine, Rötgesbüttel, Schwülper, Vordorf, Groß Oesingen, Schönewörde, Ummern, Wagenhoff, Wahrenholz, Wesendorf.
Viele Eltern, die ihren Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz in Gifhorn noch nicht durchgesetzt haben, machen sich Sorgen, dass Ihre Kinder wegen eines fehlenden Betreuungsplatzes nur unzureichend in Kontakt mit Gleichaltrigen kommen und befürchten daher Nachteile für die Entwicklung des Sozialverhaltens ihrer Kinder. Zudem sind sie häufig verzweifelt, da die Unsicherheiten bei der Betreuungssituation eine berufliche Planung unmöglich machen. Setzen Sie den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz für Ihr Kind durch und lassen Sie somit Ihre Sorgen zukünftig hinter sich.