Im Bereich des Landkreises Rotenburg (Wümme) sind derzeit etwa 32,2 % aller Kinder unter drei Jahren ohne einen Kitaplatz. Bei den Kindern über drei Jahren sind es noch 2,7 %.* Die Städte Zeven, Bremervörde, Visselhövede und die Kreisstadt Rotenburg (Wümme) sind in gleichem Maße vom Kitaplatzmangel betroffen wie die Einheitsgemeinden und Samtgemeinden Gnarrenburg, Scheeßel, Bothel, Brockel, Hemsbünde, Hemslingen, Kirchwalsede, Westerwalsede, Groß Meckelsen, Hemersen, Kalbe, Klein Meckelsen, Lengenbostel, Sittensen, Tiste, Vierden, Wohnste, Fintel, Helvesiek, Lauenbrück, Stemmen, Vahlde, Ahausen, Bötersen, Hassendorf, Hellwege, Horstedt, Reeßum, Sottrum, Alfstedt, Basdahl, Ebersdorf, Hipstedt, Oerel, Anderlingen, Deinstedt, Farven, Ostereistedt, Rhade, Sandbostel, Seedorf, Selsingen, Elsdorf, Gyhum, Heeslingen, Wilstedt, Westertimke, Vorwerk, Tarmstedt, Kirchtimke, Hepstedt, Bülstedt und Breddorf.
Viele Eltern, die ihren Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz in Rotenburg (Wümme) noch nicht durchgesetzt haben, machen sich Sorgen, dass Ihre Kinder wegen eines fehlenden Betreuungsplatzes nur unzureichend in Kontakt mit Gleichaltrigen kommen und befürchten daher Nachteile für die Entwicklung des Sozialverhaltens ihrer Kinder. Zudem sind sie häufig verzweifelt, da die Unsicherheiten bei der Betreuungssituation eine berufliche Planung unmöglich machen. Setzen Sie den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz für Ihr Kind durch und lassen Sie somit Ihre Sorgen zukünftig hinter sich.