Am 18.09.2024 wurde der Landkreis Esslingen vom Verwaltungsgericht Stuttgart verurteilt, meiner Mandantschaft aus Ostfildern einen Betreuungsplatz mit einem Betreuungsumfang von 5 Stunden täglich nachzuweisen. Dem Landkreis wurden 5/6 der Verfahrenskosten auferlegt. 1/6 der Verfahrenskosten trägt meine Mandantschaft, denn vorliegend wurde ein Betreuungsumfang von 6 Stunden geltend gemacht. Das Verwaltungsgericht billigte jedoch nur 5 Stunden zu. Die Frage des Umfangs des Betreuungsanspruchs ist umstritten und wird selbst innerhalb des Verwaltungsgerichts Stuttgart von den verschiedenen Kammern unterschiedlich beurteilt.