Anfang Juni wurde für meine Mandantschaft ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht Karlsruhe gestellt. Im laufenden Eilverfahren wies die Stadt Mannheim Mitte Juni einen Betreuungsplatz nach. Durch Beschluss vom 19.07.2024 legte das Verwaltungsgericht der Stadt die Verfahrenskosten auf. Da der Betreuungsplatz erst ab Oktober zur Verfügung steht, kann für den Verdienstausfall in der Übergangszeit Schadensersatz geltend gemacht werden.