Mitte August wurde für meine Mandantschaft ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht Stuttgart gestellt. Im Eilverfahren wurde die Stadt Stuttgart am 23.09.2024 vom Verwaltungsgericht Stuttgart verpflichtet, meiner Mandantschaft einen Betreuungsplatz mit einem Betreuungsumfang von 6 Stunden täglich nachzuweisen.