Das Verwaltungsgericht Hamburg (Az. 18 E 130/25) hat mit Beschluss vom 7. Februar 2025 entschieden, dass die Freie und Hansestadt Hamburg verpflichtet ist, einem Kind mit Integrationsbedarf einen wohnortnahen und bedarfsgerechten Kita-Platz bereitzustellen. Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung des gesetzlichen Anspruchs auf frühkindliche Förderung und macht deutlich, dass Kommunen ihrer Verpflichtung nachkommen müssen, ausreichend Kita-Plätze bereitzustellen – auch für Kinder mit besonderem Förderbedarf.
Hintergrund: Antrag auf Kita-Platz mit Eingliederungshilfe
Dem Antragsteller wurde ein Kita-Gutschein für bis zu 8 Stunden tägliche Betreuung mit Eingliederungshilfe bewilligt. Die Eltern des Kindes bemühten sich intensiv um einen geeigneten Kita-Platz mit Integrationsmöglichkeit, doch trotz der gesetzlichen Vorgaben fanden sie keine Einrichtung, die ihr Kind aufnehmen konnte.
Daraufhin wandten sie sich an die Stadt Hamburg und beantragten offiziell die Vermittlung eines passenden Betreuungsplatzes. Die Stadt konnte jedoch keinen Platz bereitstellen. Aus diesem Grund stellte der Antragsteller, vertreten durch die Eltern, ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht Hamburg.
Gerichtliche Entscheidung: Stadt Hamburg muss Kita-Platz nachweisen
Das Verwaltungsgericht Hamburg gab dem Antragsteller Recht und verpflichtete die Stadt Hamburg dazu, bis zur endgültigen Entscheidung in der Hauptsache einen geeigneten Kita-Platz bereitzustellen.
Das Gericht begründete seine Entscheidung wie folgt:
- Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung: Gemäß § 24 Abs. 3 SGB VIII hat jedes Kind ab dem vollendeten dritten Lebensjahr einen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Tageseinrichtung. Dieser Anspruch gilt unabhängig von bestehenden Kapazitäten oder Personalmangel. Das Gericht stellte ausdrücklich fest, dass dies auch gilt für den Förderungsbedarf von Kindern mit Behinderung oder von Behinderung bedrohten Kindern. Vor diesem Hintergrund ist es Aufgabe der Stadt Hamburg, im Rahmen ihrer Planungsverantwortung dafür zu sorgen, dass ausreichend Plätze in integrativen Kindertageseinrichtungen zur Verfügung stehen.
- Pflicht der Kommune zur Bereitstellung von Kita-Plätzen: Die Stadt Hamburg kann sich nicht auf den Fachkräftemangel berufen, um ihrer Verpflichtung zur Bereitstellung eines Betreuungsplatzes nicht nachzukommen. Sie muss eine ausreichende Anzahl an Plätzen schaffen oder durch Dritte bereitstellen.
- Dringlichkeit des Falls: Die Förderung in einer integrativen Kindertageseinrichtung ist für das betroffene Kind von großer Bedeutung. Eine Verzögerung der Betreuung könnte irreversible Nachteile für die Entwicklung des Kindes bedeuten.
Bedeutung für Eltern und Kommunen
Dieses Urteil stärkt die Rechte von Eltern, deren Kinder aufgrund einer Behinderung oder eines besonderen Förderbedarfs einen Kita-Platz benötigen. Es macht deutlich, dass der Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung nicht von der Verfügbarkeit freier Plätze abhängt. Kommunen sind verpflichtet, ein ausreichendes Betreuungsangebot sicherzustellen – selbst wenn dazu zusätzliche Kapazitäten geschaffen werden müssen.
Welche Rechte haben Kinder bei fehlendem Kita-Platz?
- Eltern können sich für ihre Kinder auf § 24 SGB VIII berufen und von der zuständigen Behörde verlangen, dass ihnen ein passender Kita-Platz nachgewiesen wird.
- Falls keine geeigneten Plätze vorhanden sind, können sie ein Platznachweisverfahren einleiten und notfalls den Rechtsweg beschreiten.
- In dringenden Fällen kann ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt werden, um kurzfristig eine Betreuungslösung zu erzwingen.
Fazit: Wichtige Entscheidung zur Durchsetzung des Kita-Anspruchs
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg ist ein wichtiger Meilenstein für die Rechte von Familien mit Kindern, die einen besonderen Förderbedarf haben. Städte und Kommunen können sich nicht auf Personalmangel oder fehlende Kapazitäten berufen, um ihrer Verpflichtung zur Bereitstellung von Kita-Plätzen zu entgehen.
Eltern, die keinen Kita-Platz für ihr Kind finden, sollten sich auf diese Entscheidung berufen und aktiv das Recht auf frühkindliche Förderung einfordern.