Im Bereich der Städteregion Germersheim sind derzeit etwa 36,0 % aller Kinder unter drei Jahren ohne einen Kitaplatz. Bei den Kindern über drei Jahren sind es noch 0,8 %.* Die Verbandsgemeinden Bellheim mit den verbandsangehörigen Gemeinden: Bellheim, Knittelsheim, Ottersheim bei Landau und Zeiskam, die Verbandsgemeinde Hagenbach mit den verbandsangehörigen Gemeinden: Berg (Pfalz), Neuburg am Rhein und Scheibenhardt, die Verbandsgemeinde Jockgrim mit den verbandsangehörigen Gemeinden: Hatzenbühl, Jockgrim, Neupotz und Rheinzabern, die Verbandsgemeinde Kandel mit den verbandsangehörigen Gemeinden: Erlenbach bei Kandel, Freckenfeld, Minfeld, Steinweiler, Vollmersweiler und Winden, die Verbandsgemeinde Lingenfeld mit den verbandsangehörigen Gemeinden: Freisbach, Lingenfeld, Lustadt, Schwegenheim, Weingarten (Pfalz) und Westheim (Pfalz) und die Verbandsgemeinde Rülzheim mit den verbandsangehörigen Gemeinden: Hördt, Kuhardt, Leimersheim und Rülzheim sind gleichermaßen vom Kitaplatzmangel betroffen wie die Städte Hagenbach und Wörth am Rhein.
Viele Eltern, die ihren Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz in Germersheim noch nicht durchgesetzt haben, machen sich Sorgen, dass Ihre Kinder wegen eines fehlenden Betreuungsplatzes nur unzureichend in Kontakt mit Gleichaltrigen kommen und befürchten daher Nachteile für die Entwicklung des Sozialverhaltens ihrer Kinder. Zudem sind sie häufig verzweifelt, da die Unsicherheiten bei der Betreuungssituation eine berufliche Planung unmöglich machen. Setzen Sie den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz für Ihr Kind durch und lassen Sie somit Ihre Sorgen zukünftig hinter sich.