Im Bereich der Städteregion Kaiserslautern sind derzeit etwa 36,0 % aller Kinder unter drei Jahren ohne einen Kitaplatz. Bei den Kindern über drei Jahren sind es noch 0,8 %.* Die Verbandsgemeinden Bruchmühlbach-Miesau mit den verbandsangehörigen Gemeinden: Bruchmühlbach-Miesau, Gerhardsbrunn, Lambsborn, Langwieden und Martinshöhe, die Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn mit den verbandsangehörigen Gemeinden: Enkenbach-Alsenborn, Fischbach, Frankenstein, Hochspeyer, Mehlingen, Neuhemsbach, Sembach und Waldleiningen, die Verbandsgemeinde Landstuhl mit den verbandsangehörigen Gemeinden: Bann, Hauptstuhl, Kindsbach, Krickenbach, Lanstuhl Sickingenstadt, Linden, Mittelbrunn, Oberarnbach, Queidersbach, Schopp, Stelzenberg und Trippstadt, die Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg mit den verbandsangehörigen Gemeinden: Frankelbach, Heilingenmoschel, Hirschhorn/Pfalz, Katzweiler, Mehlbach, Niederkirchen, Olsbrücken, Otterbach, Schallodenbach, Schneckenhausen und Sulzbachtal, die Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach mit den verbandsangehörigen Gemeinden: Hütschenhausen, Kottweiler-Schwanden, Niedermohr und Steinwenden und die Verbandsgemeinde Weilerbach mit den verbandsangehörigen Gemeinden: Erzenbach, Eulenbis, Kollweiler, Mackenbach, Reichenbach-Steegen, Rodenbach, Schwedelbach und Weilerbach sind gleichermaßen vom Kitaplatzmangel betroffen wie die Städte Otterberg und Ramstein-Miesenbach.
Viele Eltern, die ihren Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz in Kaiserslautern noch nicht durchgesetzt haben, machen sich Sorgen, dass Ihre Kinder wegen eines fehlenden Betreuungsplatzes nur unzureichend in Kontakt mit Gleichaltrigen kommen und befürchten daher Nachteile für die Entwicklung des Sozialverhaltens ihrer Kinder. Zudem sind sie häufig verzweifelt, da die Unsicherheiten bei der Betreuungssituation eine berufliche Planung unmöglich machen. Setzen Sie den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz für Ihr Kind durch und lassen Sie somit Ihre Sorgen zukünftig hinter sich.