Im Bereich des Landkreises Ostholstein sind derzeit etwa 23,8 % aller Kinder unter drei Jahren ohne einen Kitaplatz. Bei den Kindern über drei Jahren sind es noch 2,7 %.* Die Städte Bad Schwartau, Eutin, Fehmarn, Heiligenhafen, Neustadt in Holstein, Oldenburg in Holstein und amtsfreien Gemeinden Ahrensböck, Dahme, Grömitz, Grube, Kellenhusen, Malente, Ratekau, Scharbeutz, Stockelsdorf, Süsel und Timmendorfer Strand sind in gleichem Maße vom Kitaplatzmangel betroffen wie die Ämter Lensahn, Oldenburg-Land und Ostholstein-Mitte mit den jeweils angeschlossenen amtsangehörigen Gemeinden.
Viele Eltern, die ihren Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz in Ostholstein noch nicht durchgesetzt haben, machen sich Sorgen, dass Ihre Kinder wegen eines fehlenden Betreuungsplatzes nur unzureichend in Kontakt mit Gleichaltrigen kommen und befürchten daher Nachteile für die Entwicklung des Sozialverhaltens ihrer Kinder. Zudem sind sie häufig verzweifelt, da die Unsicherheiten bei der Betreuungssituation eine berufliche Planung unmöglich machen. Setzen Sie den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz für Ihr Kind durch und lassen Sie somit Ihre Sorgen zukünftig hinter sich.