Im Bereich der kreisfreien Stadt Rhein-Pfalz-Kreis sind derzeit etwa 35 % aller Kinder unter drei Jahren ohne einen Kitaplatz. Bei den Kindern über drei Jahren sind es noch 2,7 %.* Die Verbandsfreien Gemeinde Bobenheim-Roxheim, Bühl-Iggelheim, Limburgerhof, Mutterstadt und die Stadt Schifferstadt sind vom Kitaplatzmangel betroffen genauso wie die Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim mit den verbandsangehörigen Gemeinden: Dannstadt-Schauernheim, Hochdorf-Assenheim und Rödersheim-Gronau, die Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim mit den verbandsangehörigen Gemeinden: Beindersheim, Großniedesheim, Heßheim, Heuchelheim bei Frankenthal, Kleinniedesheimn und Lambsheim, die Verbandsgemeinde Maxdorf mit den verbandsangehörigen Gemeinden: Birkenheide, Fußgönheim und Maxdorf, die verbandsgemeinde Rheinauen mit den verbandsangehörigen Gemeinden: Altrip, Neuhofen, Otterstadt und Waldsee und schließlich die Verbandsgemeinde Dudenhofen mit den verbandsangehörigen Gemeinden: Dudenhofen, Hanhofen, Harthausen und Römerberg.
Viele Eltern, die ihren Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz in Rhein-Pfalz-Kreis noch nicht durchgesetzt haben, machen sich Sorgen, dass Ihre Kinder wegen eines fehlenden Betreuungsplatzes nur unzureichend in Kontakt mit Gleichaltrigen kommen und befürchten daher Nachteile für die Entwicklung des Sozialverhaltens ihrer Kinder. Zudem sind sie häufig verzweifelt, da die Unsicherheiten bei der Betreuungssituation eine berufliche Planung unmöglich machen. Setzen Sie den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz für Ihr Kind durch und lassen Sie somit Ihre Sorgen zukünftig hinter sich.