Im Bereich der Großstadt Oldenburg (Oldb) sind derzeit etwa 26,3 % aller Kinder unter drei Jahren ohne einen Kitaplatz. Bei den Kindern über drei Jahren sind es noch 2,9 %.* Dies betrifft die Stadtteile Bahnhofsviertel, Alexandersfeld, Bloherfelde, Bornhorst, Bümmerstede, Bürgeresch, Bürgerfelde, Dobben, Donnerschwee, Drielake, Drielaker-Moor, Ehnerniertel, Etzhorn, Eversten, Flugplatz, Gerichtsviertel, Haarenesch, Haarentor, Innenstadt, Kreyenbrück, Krusenbusch, Neuenwege, Ohmstede, Wechloy, Ziegelhof, Osternburg, Nordmoslesfehn, Ofenerdiek, Tweelbäke.
Die aktuelle Situation in Oldenburg: ca. 580 fehlende Kitaplätze (Stand: November 2023)*
Dennoch bestehen gute Chancen auf einen Kitaplatz durch eine Kitaplatz-Klage.
Anspruch auf einen Kitaplatz
Seit dem 01.08.2013 besteht für ein- bis dreijährige Kinder der gesetzliche Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz. Seitdem hat jedes Kind nach § 24 Abs. 2 SGB VIII (Sozialgesetzbuch – Achtes Buch) einen Rechtsanspruch auf eine frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Somit können Eltern diesen Rechtsanspruch gerichtlich geltend machen und einen Kitaplatz einklagen.
Anspruch auf einen Kindergartenplatz
Im allgemeinen Sprachgebrauch spricht man bei der Betreuungs-einrichtung von Kindern zwischen drei und sechs Jahren von einem Kindergarten. Das Recht auf einen Kindergartenplatz ab dem 3. vollendeten Lebensjahr besteht in Deutschland bereits seit 1996. Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, haben nach § 24 Abs. 3 SGB VIII einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz, der von den Eltern eingeklagt werden kann.
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Warum einen Anwalt für Kindergartenrecht einschalten?
Durch meinen Standort in Berlin bin ich auf das Kita- und Kindergartenrecht in Berlin und Brandenburg spezialisiert und vertrete Sie gerne in allen Städten und Gemeinden dieser Bundesländer. Dank zahlreicher erfolgreicher Verfahren habe ich eine umfassende Expertise in dem Fachgebiet aufgebaut und helfe Ihnen schnell und kompetent bei der Suche nach einem Kitaplatz.
Häufige Fragen zum Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz in Niedersachsen
In jeder Kita-Rechtsstreitigkeit gibt es unterschiedliche Faktoren zu berücksichtigen. Ich biete verschiedene Leistungen an, darunter eine gründliche juristische Beratung zum eigenen Vorgehen, die Vertretung gegenüber der Gemeinde und den Behörden, außergerichtliche Verfahren und die Vertretung vor Gericht. Ich erläutere Ihnen alle Optionen und stellen die Vor- und Nachteile sowie die jeweiligen Kosten gegenüber. Nutzen Sie mein Angebot für die kostenfreie Erstberatung um sich einen Überblick zu verschaffen, damit Sie anschließend eine fundierte Entscheidung treffen können.
Obwohl die Begriffe Kindergarten und Kita beide eine Form der Kinderbetreuung bezeichnen, unterscheiden sie sich in Bezug auf das Alter der Kinder. Während Kitas oder Tagespflegestellen in der Regel von Kindern zwischen 1 und 3 Jahren besucht werden, sind Kindergärten für Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr bis zur Einschulung vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf Betreuung besteht bei allen Kindertageseinrichtungen gleichermaßen.
Sicherlich, ein Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung besteht immer und kann nicht durch Umstände wie Beruf oder andere Faktoren entfallen. Die juristische Erklärung dafür ist recht einfach: Der Rechtsanspruch gilt nicht den Eltern, sondern dem Kind selbst. Obwohl Sie als Eltern den Rechtsanspruch für Ihr Kind ausüben, spielt Ihre berufliche Situation keine Rolle. Es ist daher irrelevant, ob Vater oder Mutter in Elternzeit sind oder Arbeit suchen.
Es gibt mehrere Gründe, warum es sinnvoll sein kann, einen Anwalt bei der Suche nach einem Kitaplatz zu Rate zu ziehen. Häufig machen Laien verwaltungsrechtliche Fehler, die von Behörden genutzt werden können, um den Prozess zu verkomplizieren oder zu verzögern. Wenn Sie juristisch sauber vorgehen, haben Sie gegenüber anderen Eltern, die das nicht tun, einen Vorteil. Außerdem lohnt sich in vielen Fällen eine Klage, dies wird im Einzelfall genau von mir geprüft. Zudem können Sie finanzielle Ansprüche geltend machen, wenn Sie gezwungen waren, eine alternative Betreuungsmöglichkeit zu finden. Als Anwalt unterstütze ich Sie gerne in allen Phasen des Verfahrens und sorge dafür, dass Ihre rechtlichen Ansprüche durchgesetzt werden.
Obwohl die berufliche Situation keinen Einfluss auf den grundsätzlichen Rechtsanspruch hat, kann sie die gewährte Betreuungszeit beeinflussen. Bei den unter Dreijährigen richtet sich der Betreuungsanspruch nach dem tatsächlichen Bedarf, wovon auch die berufliche Situation der Eltern Berücksichtigung findet. Ab dem dritten Lebensjahr besteht ein Betreuungsanspruch auf mindestens sechs Stunden täglich. Ich helfe Ihnen gerne bei der Beratung Ihrer Handlungsmöglichkeiten in diesem Bereich.
*Quelle: Bock-Famulla, K., Girndt, A., Berg, E., Vetter, T., & Kriechel, B. (2023). Fachkräfte-Radar für KiTa und Grundschule 2023. Bertelsmann Stiftung (Hrsg.). Gütersloh